Ein mal jährlich werden In der Nebenkostenabrechnung für den Mieter
die
Heizkosten
und die Betriebskosten abgerechnet:
(Miet-)Nebenkosten = Heizkosten + Betriebskosten.
Verteilungsschlüssel
Bei meheren Mietpateien in einem Objekt müssen die für das gesamte
Gebäude angefallenen
Heizkosten
und Betriebskosten
für jede
einzelne
Mietparteil mit Hilfe eines Schlüssels aufgeteilt werden.
Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung werden die Kosten
dabei nach dem Anteil der jeweiligen Wohnflächen umgelegt
(Verteilungsschlüssel nach Par.. 566 a (1) BGB).
Frei vereinbart werden kann aber auch z. B. eine Umlage:
- nach der Anzahl der vorhandenen Wohnungen
- nach der Anzahl der in den Wohnungen lebenden Personen.
Wichtig ist, dass eine solche abweichende Vereinbarung immer
im voraus getroffen werden muss.
Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Diese Kosten müssen anhand entsprechender Geräte nach dem
tatsächlichen Verbrauch ermittelt werden.
Pauschale Abrechnung der Nebenkosten
Eine pauschale Ermittlung der Nebenkosten (z.B. in % der
Gesamtkosten)
ist unzulässig.
Mindest-Angaben in der Nebenkostenabrechnung:
- Zusammenstellung der gesamten Heiz- und Betriebskosten
- Angabe des Verteilungsschlüssels
- Berechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils
- vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen.
WICHTIG:
Bei gemischter Nutzung eines Gebäudes mit Mietwohnungen
und Gewerbeeinheiten müssen der auf die gewerbliche Nutzung
entfallende
Kostenanteil
in der Nebenkostenabrechnung extra
ausgewiesen werden! |