Umsatzsteuer Betriebskostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung von Immobilien

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Betriebskostenabrechnung - Nebenkostenabrechnung

 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer bei der Abrechnung der
Betriebskosten und Nebenkosten


 

Die Abrechnung der Heizkosten und Betriebsten in der Nebenkostenabrechnung
kann für den Vermieter zu einer Herausforderung werden.

Denn selbst als Privatperson kann ein Vermieter nach dem UStG zum Unternehmer
werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erwerb eines (gröseren) Mietsobjekts, das zum Betriebsvermögen
    eines Unternehmens gehörte (Geschäftsveräußerung),
  • Nachhaltige und selbständige Einnahmeerzielungsabsicht
    (wirtschaftlicher Umsatz),
  • Eintritt der Rechtsposition des Veräußeres.

Als unternehmerisch tätiger Vermieter hat eine Privatperson im Sinne des
UStG zwei Möglichkeiten:

  • USt-Befreiung
    Zu beachten ist dabei, dass der Vermieter in diesem Falle
    auch keine Vorsteuern auf die lfd. Aufwendungen und z. B. die
    Instandhaltunskosten geltend machen kann, diese Ausgaben
    somit brutto bezahlen muss.
    Bestimmte Vermietungsleistungen sind jedoch gem. USt.
    grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, z.B. kurzfristige Vermietung
    für Beherbergungszwecke (auch Ferienhäuser) oder die
    Vermietung von KFZ-Stellplätzen. Geprüft werden sollte daher,
    ob der Vermieter Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen
    Sinne ist.

  • Option zur USt
    Diese Möglichkeit kann für den Vermieter vorteilhaft sein,
    wenn er (zahlreiche bzw. große ) umsatzsteuerpflichtige Mieter
    hat (Gewerbemieter). In diesem Fallle kann er die Vorsteuer
    für seine Eingangsleistungen wieder abziehen.

 

Was bedeutet das für die Betriebskostenabrechnung
bzw. Nebenkostenabrechnung?

Wählt der Vermieter die Option zur USt., muss auch die Betriebs- bzw.
Nebenkosten abrechnung die Bestimmungen des UStG erfüllen.

Beispiele für ein Objekt mit Wohnungsmietern swie Gewerbemietern
mit und ohne USt-Pflicht:

  • Wohnungsmieter:
    Ausweis der anteiligen Bruttobeträge
    ohne Angabe der USt (USt-frei).

  • Gewerbemieter ohne USt-Pflicht:
    Entsprechend Wohnungsmieter.

  • Gewerbemieter mit USt-Pflicht
    Ausweis der anteiligen Nettobeträge
    sowie explizit dem Prozentsatz
    und dem Betrag der USt:
    Summe Netto-Positionen + USt. gesamt = Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Dipl.-Kfm. Andreas Binder, Berlin

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